Seit dem 1.1.2001 entfällt der gesetzliche Schutz für alle nach dem 1.1.1961 Geborenen!!

Der Gesetzgeber kennt seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Vielmehr erhalten alle Versicherten eine abgestufte Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz. Ohne Berufsschutz
bedeutet, dass bei der Prüfung der Erwerbsminderung der bisherige ausgeübte Beruf keine Rolle mehr spielt und der Versicherte auf alle möglichen Tätigkeiten des Arbeitsmarktes mit erheblichen fianziellen Einbußen verwiesen werden kann, z.B. theoretisch auch vom "Chefarzt zum Pförtner".

Auch der Umfang der Leistungen wurde erheblich gekürzt. Die bisherige Berufsunfähigkeitsrente lag um
ca. 40% höher als die halbe neue Erwerbsunfähigkeitsrente!

Beginnt die Rente jetzt vor dem 60. Lebensjahr, erfolgt dazu noch ein Abschlag von 10,8 %.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten die Versicherten, die
weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig ein können.

Versicherte, die zwischen
3 und 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können, erhalten die halbe Rente. Die Rentenhöhe entspricht ca. 25-30 % des Nettoeinkommens.

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Die Rentenhöhe entspricht ca. 50-55 % des Nettoeinkommens.

Versicherte, die 6 Stunden und mehr täglich erwerbstätig sein können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente!

Die Regelung für die vor dem 1.1.1961 Geborenen


Für diese Versicherten gibt es eine Übergangslösung. Für diesen Personenkreis wird wie bisher der ausgeübte oder ein vergleichbarer Beruf bei der Feststellung des Restleistungsvermögens berücksichtigt.

Aber auch hier entstehen erhebliche finanzielle Kürzungen, denn die Rente wird nur noch in der Höhe der halben Erwerbsminderungs-Rente gezahlt. Bislang warten es immerhin noch ca. 66%!


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