Bleibt Ihre private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?


Wiederholt werden in den Medien Fälle genannt von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben Daß dies alles so nicht stimmt, läßt sich genau aufzeigen. Ein privater Krankenversicherungsschutz ist eine verläßliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft.

Kostenentwicklung

Richtig ist, daß es zum Teil hohe Beitragserhöhungen in der PKV gegeben hat. Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar; sie sind heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne 30.000 DM bis 40.000 DM kostet. Auch die Preise für Arzneimittel oder für einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten um ein Mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, daß solche Kosten- und Beitragssteigerungen vor allem in der PKV stattgefunden haben. Richtig ist vielmehr, daß die private Krankenversicherung und die Sozialversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung um 82 Prozent und in der PKV um 88 Prozent gestiegen.

Wie kommen die Beiträge zustande?

Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge, und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der PKV nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, daß Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet. Dies bedeutet, daß eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese deckt das mit dem Älterwerden der Versicherten ansteigende Krankheitsrisiko ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank zu werden zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird also von vorneherein als Alterungsrückstellung verzinslich angespart. Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der dann höheren Leistungen zur Verfügung.

Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem 80 Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen Zinserträge, und zwar bis zur Höhe von jeweils 2,5 Prozent des Gesamtbeitrages der Alterungsrückstellung, jährlich zusätzlich zur Finanzierung einer Beitragsentlastung im Alter zurückgelegt werden (Zuschreibung gemäß § 12 a VAG). Die Hälfte hiervon kommt unmittelbar den Versicherten zugute, die heute bereits über 65 Jahre alt sind. Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken insbesondere mittel- und langfristig.

Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll bewirken, daß der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt, daß diese Versicherten mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute. Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.

Zum Verständnis von Beitragsentwicklungen.

Die Beiträge bleiben im Zeitablauf nicht konstant. Die Leistungen, die der Versicherte erhält, steigen von Jahr zu Jahr bzw. verteuern sich von Jahr zu Jahr: Die Pflegesätze in den Krankenhäusern steigen, die Arzneimittelpreise steigen und auch die Ärzte und Zahnärzte schreiben von Jahr zu Jahr höhere Rechnungen. Hinzu kommen Auswirkungen des medizinischen Fortschritts, die ebenfalls meist Kostensteigerungen nach sich ziehen.

Auch andere Güter und Dienstleistungen werden von Jahr zu Jahr teurer. Eine Lebensversicherung, die 1980 über eine Summe von 200.000 DM abgeschlossen wurde, braucht bis heute keine Beitragserhöhung. Allerdings stellten 200.000 DM im Jahre 1970 ein wesentlich größeres Vermögen als heute dar. Der Pflegesatz im Krankenhaus betrug 1970 rund 30 DM. Heute sind Pflegesätze von über 500 DM keine Ausnahme mehr. Deshalb ist es im Gesundheitswesen fortwährend erforderlich, daß der Umfang des Versicherungsschutzes und damit auch die Beiträge den tatsächlichen Entwicklungen angepaßt werden. Solange Gesundheitsleistungen teurer werden, wird es auch immer Beitragserhöhungen geben. Dies gilt für jedes Krankenversicherungssystem.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist die Entwicklung der PKV-Beiträge im Alter eng an die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen gebunden. Jedes Versicherungssystem, unabhängig davon, nach welchen Methoden der Beitrag kalkuliert wird, ist von diesen allgemeinen Kostensteigerungen betroffen. Die beiden folgenden Beispiele anhand von Tarifen eines größeren PKV-Unternehmens machen die Beitragsentwicklung deutlich. Dabei handelt es sich bei dem zweiten Beispiel eher um einen Ausnahmefall, da der Eintritt in die PKV in der Regel in jüngeren Jahren erfolgt. Es soll aber zeigen, daß die Beitragsentwicklung in der PKV nicht nur davon abhängig ist, ob man in jungen oder in späteren Lebensjahren zur PKV gekommen ist, sondern auch hier kommt es vor allem auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen an.

Die meisten Versicherten in der PKV entscheiden sich - wie in den beiden Beispielen - für einen Selbstbehalt. Dieser wirkt nicht nur beitragssenkend, sondern kann auch interessant sein, um die Inanspruchnahme einer Beitragsrückgewähr nicht zu gefährden.

In beiden Beispielen ist der Selbstbehalt in der PKV langsamer als der Beitrag gestiegen. Unter Einrechnung des Selbstbehalts wird der prozentuale Beitragsanstieg also niedriger als in den Beispielen angegeben.

Beispiel 1: Eintritt in die PVK 1975 mit 30 Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und -ersatz, stationäre Behandlung mit Zweibettzimmer und Chefarzt, Krankentagegeld nach der sechsten Woche 160 DM pro Tag, Beitragsrückerstattung möglich.

Jahr PKV     Behandlungskosten
    Beitrag Beitrag je Einwohner in
  Selbstbehalt Mann Frau Deutschland (Index) *1
1975 300,-- 118,45 180,05 100,--
1985 500,-- 217,25 306,96 192,--
1990 600,-- 279,79 327,31 230,--
1995 600,-- 474,92 674,40 273,--
1996 600,-- 509,69 707,01 - *2
Steigerung 
insgesamt
  + 330 % + 293% -

 

Beispiel 2: Eintritt in die PVK 1975 mit 55 Jahren
PKV: ambulante Behandlung mit Selbstbehalt, Zahnbehandlung und -ersatz, stationäre Behandlung, Krankentagegeld entfällt ab 1980 wegen Renteneintritts,  Beitragsrückerstattung möglich.

Jahr PKV     Behandlungskosten
    Beitrag Beitrag je Einwohner in
  Selbstbehalt Mann Frau Deutschland (Index) *1
1975 750,-- 161,50 168,75 100,--
1985 1.000,-- 173,53 253,54 192,--
1990 1.000,-- 243,96 305,16 230,--
1995 1.200,-- 431,06 529,95 273,--
1996 1.200,-- 471,37 571,88 - *2
Steigerung 
insgesamt
  + 192% + 239% -

*1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Ausgabe für Gesundheit 1970-1993.
*2 Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.



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