Bereits heute besteht im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in fast allen Fällen eine erhebliche Unterversorgung. So lagen 1996 knapp 56% der EU/BU-Renten die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, zwischen DM 900,- und DM 1.800,- im Monat. Gut 20% lagen zwischen DM 1.800,- und DM 2.400,- und nur 3,55% über 2.400,- (Werte: Alte Bundesländer - Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997).
Eine solide private Vorsorge ist daher schon heute unerläßlich!
Die Situation wird sich durch die jüngst beschlossene Rentenreform 1999 ab dem 1. Januar 2000 erneut dratisch verschärfen. So wird die Absicherung bei Berufstätigkeit komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. In Zukunft wird es nur noch bei Erwerbsunfähigkeit Leistungen von seiten der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Auch soziale Kriterien wie die Frage, ob aufgrund der Arbeitsmarktlage überhaupt ein Arbeitsplatz für den Betroffenen zur Verfügung steht, wurden ebenfalls gestrichen.
Bei der Einschätzung, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sind spezifische Qualifizierungsmerkmale des vorher ausgeübten Berufs dann vollkommen gleichgültig. Entscheidend ist nur noch die Frage, ob und in welchem Grad der Versicherte noch erwerbstätig sein kann.
Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente wird nur gezahlt, wenn der Versicherte täglich nicht mehr als drei Stunden erwerbstätig sein kann. Ist der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, erhält er lediglich die halbe Rente.
Zusätzlich wurde das Absicherungsniveau gesenkt. Selbst eine volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird unter der heutigen Auszahlungshöhe liegen. Laut Herrn Dreßler ( Sozialversicherungsexperte der SPD ) wird die volle Erwerbsunfähigkeitsrente nach der Rentenreform im Durchschnitt sogar unter der Sozialhilfeschwelle liegen.
Deshalb: Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Absicherung - Machen Sie Ihre eigene Rentenreform!
Nutzen Sie unseren Service zu Ihrer persönlichen Absicherung der Berufsunfähigkeit - Hier geht´s zu unserem Anfragebogen!